Regelbau R671 / Schartenstand für Geschütze auf mittlerer Sockellafette (120°) ohne Nebenräume
Der Regelbau R671 des Heeres wurde zum ortsfesten Einsatz von einem Geschütz auf mittlerer Sockellafette S.L. IV entworfen und eingesetzt. Zu Beginn war dies nur auf die 10,5 cm K. 331 (f) anwendbar. Der Schartenstand kam in der Regel dort zum Einsatz, wo für die Bedienungsmannschaft der Geschütze, bereits Mannschafts- und Munitionsunterstände vorhanden waren. Ebenso konnte man diesen Regelbau auch dort einsetzen, wo während der Bauplanung beschlossen wurde, die Geschütze, Munition und Bedienung in Einzelanlagen zu realisieren. In den vorhandenen Munitionsnischen konnten Kartuschen und Granaten für 250-350 Schuß an 10,5 cm oder 100-160 Schuß an 15,5 cm gelagert werden. Die Einbauanleitung für die Sockellafette IV war in Teil III der HDv. 2044 beschrieben. Durch die große Schartenöffnung war die Bedienung im Kampfraum während des Gefechts nur bedingt geschützt. Im späteren Verlauf des Krieges war eine Verkleinerung der Scharte möglich.
Auf der mittleren Sockellafette IV konnten im Regelbau R671 die 10,5 cm K. 338 (i), 10,5 cm K. 331 (f), 10,5 cm K. 35 (t), 10,5 cm K. 332 (f), 10,5 cm K. 29 (p), 10,5 cm K. 335 (h), 10 cm K. 17/04 oder 10,7 cm K. 352 (r) eingebaut werden. Da sich das Seitenrichtfeld je nach Geschützart nur um wenige Striche änderte, war eine Änderung an der Scharte nicht erforderlich.
Durch die vorgegebene Schartenöffnung betrug das Seitenrichtfeld 120°. Das Höhenrichtfeld betrug -8° bis +35°.
Zur Errichtung wurden ca. 320 m³ Beton, ca. 13 t Rundstahl und ca. 4,7 t Formstahl benötigt. Der erforderliche Erdaushub für die Baugrube betrug ca. 300 m³.
In Norwegen findet man diesen Bunkertyp in der HKB 2./980 Nevelungshaven, HKB 1./980 Langesund, HKB 33./979 Hisöen, HKB 21./979 Ny Hellesund, HKB 18./979 Landehovden, HKB 22./978 Varnes Fyr, HKB 34./977 Gavlen, HKB 24./976 Gossen-Mitte, HKB 6./976 Inlandet, HKB 5./975 Maeranes, HKB 3./975 Statland, HKB 7./975 Utvorden-Nord, HKB 62./973 Korsnes-Nord, HKB 19./972 Brensholmen und HKB 6./478 Guldsmedvika.
Quelle: RH 2/410, S. 196-197
RH 11-III/126, S. 232-234