Regelbau R630 / M.G.-Schartenstand
Der Regelbau R630 des Heeres wurde für den Einsatz eines schweren Maschinengewehres zur flankierenden Wirkung entworfen und eingesetzt. Der Regelbau R630 ersetzte den bisherigen Regelbau R105.
Es konnten das M.G. 08, M.G. 26 (t), M.G. 34, M.G. 37 (t) sowie das M.G. 42 eingesetzt werden. Sollten andere Typen zum Einsatz kommen, so mussten eventuell behelfsmäßig auf dem Lafettenaufsatztisch Sandsäcke eingesetzt werden. Als leichte Maschinengewehre konnten das M.G. 08/15, M.G. 13 oder M.G. 34 verwendet werden. Bei Schartenplatten mit Kugelkopfblende war nur der Einsatz eine M.G. 34 als s.M.G. möglich. Als Lafetten konnten je nach Gewehrtyp zum Einsatz gebracht werden, M.G. Schartenlafette 08, Gewehrträger 34, l.M.G. Schartenlafette, Kupplungsstück 34, Gewehrträger 26, Gewehrträger 37 oder Gewehrträger 42. Zum besseren Schutz der M.G.-Schützen wurde der M.G.-Einsteckschild 08, M.G.-Einsteckschild 34 und der M.G.-Einsteckschild 42 eingeführt. Diese Einsteckschilde wurden hinter der Schieberleiste angebracht. Für die Scharte war eine Schartenplatte der Baustufe B oder zwei der Baustufe B1 vorgesehen. Zur Errichtung wurden ca. 510 m³ Beton, ca. 25 t Rundstahl benötigt. Für die Baugrube war ein Erdaushub von ca. 500 m³ erforderlich.
Das Richten des M.G. war aus der Scharte heraus mit einem Seitenrichtfeld von 60° und eine Erhöhung von -15° bis 5° möglich. Wurde eine Kugelkopfscharte verwendet, dann von von +12°. Die Beobachtung erfolgte direkt und ermöglichte in ebenem Gelände eine Schußweite von bis zu 2.500 m.
Als Bedienungsmannschaft wurden ein Unteroffizier und 5 Mannschaften benötigt. Die Unterbringung erfolgte im Stand.
In Norwegen findet man diesen Regelbautyp in der HKB 999 Höybukt.
Quelle: BArch RH 2/410, S. 86-8